Verein
Was? Pastafari und Vereinsmeierei? Wie geht das zusammen?
So wird wohl mancher denken, wenn er was von Verein liest. Es geht auch nicht zusammen. Nicht nur, weil Pastafari eher Einzelkämpfer sind, sondern auch, weil man im Verein nicht Vereinsmeierei betreiben muss. Wenn man das hin bekommt, und das schaffen wir locker, hat ein Verein ausschließlich Vorteile. Da geht es um Anerkennung, um Gemeinnützigkeit, um Fragen der persönlichen Haftung und mehr.
Das war für uns bereits klar, als wir aus den drei Gemeinden Uckermark, Berlin und Barnim heraus im Jahr 2006 die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Berlin-Brandenburg e.V. gründeten. Wir ließen uns eintragen und beantragten die Gemeinnützigkeit. Die wurde verweigert und wir begannen 2007 vor dem Finanzgericht Cottbus unseren ersten Rechtsstreit. 2008 wurden wir Mitglied des Förderkreises der Giordano Bruno Stiftung. 2010 kam es zur Verhandlung vor dem FG Cottbus und in Folge wurden wir 2011 wegen Förderung kirchlicher Zwecke als gemeinnützige Körperschaft anerkannt.
Inzwischen hatten wir uns deutschlandweit geöffnet und waren zur Kirche des FSM Deutschland e.V. geworden. Wir etablierten uns mehr und mehr, wurden fester Bestandteil der säkularen Szene.
2014 weihten wir mit „Papst Al Zarkawi I. Gedächtniskirche“ in Templin die erste pastafarianische Kirche weltweit. Namensgeber war der im Jahr zuvor verstorbene Papst der Chiesa Pastafariana Italiana, zu der wir besonders enge Kontakte haben. In unserer Kirche laden wir jeden Freitag 10:00 Uhr zur Heiligen Nudelmesse ein.
Die Nudelmessenhinweisschilder, die wir mit Genehmigung an den Straßen anbrachten und der nachfolgende Streit um diese machten uns und unsere Stadt Templin weltweit bekannt. Nachdem die Genehmigung zurück gezogen wurde, zogen wir vor Gericht. Für die Dauer des Rechsstreits bekamen die Schilder Asyl an Masten der Stadt Templin. Der geht in seine letzte Phase, wir ziehen, nach Niederlagen in den Vorinstanzen nun vor den Europäischen Gerichtshof der Menschenrechte.
Eine weitere rechtliche Auseinandersetzung um das Recht, die religiös-weltanschauliche Kopfbedeckung der Pastafari tragen zu dürfen, liegt beim Oberverwaltungsgericht Potsdam. Während sie Bruder Spaghettus auf dem Führerschein zugestanden wurde, wurde sie ihm auf dem Ausweis verweigert.
Bei all diesen rechtlichen Auseinandersetzungen haben wir nie die inhaltliche Arbeit vernachlässigt. Jeden Freitag erscheint das „Wort zum Freitag“,
regelmäßig treffen wir uns und sind inzwischen, neben der gbs, auch mit anderen Säkularen, wie dem BfG, vernetzt.
Jetzt haben wir als nächstes Ziel, uns selbst noch besser und effektiver zu vernetzen.
Wenn du uns dabei helfen möchtest, werde Mitglied und/oder trage dich in unsere Karte ein und lerne andere Pastafari kennen.