Rituelle Beschneidung eines Kindes durch einen muslimischen Arzt in einem deutschen Universitätsklinikum. Es bestand keine Vorhautverengung. Bild: Matthias Schreiber |
Diese Aufforderung, eine Avazzpetition zu unterzeichnen, erreichte mich gestern. Ich war begeistert, denn wenn Avazz sich eines Themas annimmt, erzeugt das mächtigen Druck. Leider war es aber nur ein Bürgerpetion, die momentan noch nicht 200 Unterschriften hat. Heute bekam ich die Aufforderung eine zweite Bürgerpetition, allerdings nicht so gut ausformuliert und noch weniger unterzeichnet, in gleicher Sache zu unterschreiben. Das Thema ist also längst nicht aus der öffentlichen Diskussion, wie es unsere Regierung bei ihrer Ankündigung, die religiöse Beschneidung legalisieren zu wollen, wohl im stillen gehofft hatte.
Es stimmt optismistisch, dass sich neben den vielen Stimmen, die Religion höher achten als Kinderrechte, auch welche melden, die das nicht tun.
Die Deutsche Gesellschaft für Kinderchirurgie hat klar festgestellt:
Gerade Kinderchirurgen, die nicht einwilligungsfähige Kinder mit Einwilligung ihrer Eltern operativ behandeln, müssen hier strenge und klare Maßstäbe ansetzen. Nur die elterliche Einwilligung zu einer Operation, die dem Kind nach Abschätzen des Nutzen und des Risikos medizinisch zum Wohle gereicht, ist rechtswirksam. Dieser Sachverhalt ist aber bei der Beschneidung kleiner Knaben ohne Einwilligungsfähigkeit außerhalb der medizinischen Indikation nicht erfüllt.
Dabei geht es in keinem Falle um die Diskriminierung von Religions-gemeinschaften, die die Zirkumzision bei nicht einwilligungsfähigen Knaben regelhaft praktizieren, sondern vielmehr um ärztliche Ethik.
Nun hält die Kinderhilfe die Regierungspläne für einen „Blankoscheck für religiös motivierte Kindesmisshandlungen“. Focus titelt: Rabbiner gegen Kinderschützer. Von denen wird, wie neulich bei Anne Will zu sehen, behauptet, es gäbe keinerlei Komplikationen bei der Beschneidung und für Juden sei der Verzicht auf Beschneidung von Babies undenkbar. Beides entsprach entweder schrecklichem, disqualifizierendem Unwissen oder war einfach gelogen. Komplikationen sind vielseitig und gut dokumentiert. Die Häufigkeit liegt immerhin bei 14 bis 69%. Da wundert es nicht, wenn auch in religiösen Kreisen bereits über Sinn und Unsinn der Beschneidung diskutiert wird. Es gibt nicht nur bereits schon lange vor dem Kölner Urteil die Bewegung „Juden gegen Beschneidung„, jetzt haben sogar Juden vor der Deutschen Botschaft in New York für das Urteil demonstiert. Auch Muslime sind in Bewegung.
Die Macht und der Einsatz der religiösen Lobbyverbände für die Beschneidung ist allerdings enorm. Die Financal Times Deutschland schreibt: Nach Informationen der FTD hat allein der in der Schweiz lebende jüdische Multimillionär Edi Gast 10 Mio. Euro gezahlt, um gegen das Beschneidungsurteil vorzugehen. Jüdische und islamische Verbände prüfen zudem die Option, einen weiteren Beschneidungsfall durch eine Selbstanzeige eines Arztes vor Gericht zu bringen und notfalls bis zum Bundesverfassungsgericht nach Karlsruhe zu klagen.
Da mag es mancher geradezu aussichtslos finden, wenn ich euch nach meinem Einstieg ins Thema jetzt noch bitte, die oben genannte Petition zu unterstützen. Ab 200 Unterzeichnern wird diese Petition einer mehrere Millionen umfassenden Community zur Unterzeichnung vorgelegt, damit diese anschließend dem Bundestag übergeben werden kann. So wird vielleicht doch noch was Großes daraus. Fraglich bleibt allerdings, ob der klare Wille des Volkes für unserer Regierung überhaupt von irgendwelchem Interesse ist. Schon jetzt haben laufende Umfragen, zwar nicht repräsentativ aber klar im Ergebnis, gezeigt, 3/4 der Bevölkerung sind gegen die Weiterführung des Brauchs der Beschneidung.
:: aus: abgeordnetenwatch ::
Frage an Dr. Katarina Barley bezüglich Inneres und Justiz
# Inneres und Justiz
28. März 2018 – 17:38
Sehr geehrte Frau Ministerin Dr. Barley,
erstmals in der Geschichte der USA begann im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation, FGM). In Detroit, Michigan, waren Dr. Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden, drei Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra, denen FGM religiöse Pflicht ist (https://tinyurl.com/y7wearfe).
Islam der Sunniten. Im islamischen Recht der Schafiiten gilt die männliche wie weibliche Beschneidung als wâdschib (farD), religiös verpflichtend. Die anderen sunnitischen Rechtsschulen bejahen die weibliche Beschneidung, den Malikiten gilt sie als sunna (unbedingt nachzuahmen), Hanafiten wie vielen Hanbaliten als makrumâ (ehrenwert), die übrigen Hanbaliten bewerten sie als religiöse Pflicht (https://tinyurl.com/yamu9kvt).
Sind Sie der Auffassung, dass eine religiös begründete FGM Typ Ia oder FGM Typ IV durch Art. 4 Grundgesetz gedeckt und auch nicht durch § 226a StGB verboten ist? (https://tinyurl.com/qzxoz2k)
Auch die Jungenbeschneidung, die männliche „Genitalverstümmelung ist immer ein massiver Eingriff, der nicht selten den Tod und häufig lebenslange Schmerzen und psychologische Traumata nach sich zieht“, um Ihre, für das männliche Geschlecht ebenfalls zutreffende, Aussage zur FGM zu zitieren. Die Grund- und Freiheitsrechte des Individuums betreffend, hat das Grundgesetz zwischen Frau und Mann, zwischen Mädchen und Junge nicht zu differenzieren (https://tinyurl.com/yb8dvgau).
Bekennen Sie sich zum Beibehalten der WHO-Kategorisierung weiblicher Genitalverstümmelung, welche FGM definiert als Typ I, II, III, IV? Kämpfen Sie mit uns gegen die Straffreistellung der Chatna (chitan al-inath, sunat perempuan), auch der milden Sunna? Jede Form von FGM (I, II, III, IV) gehört verboten – überall auf der Welt.
https://www.abgeordnetenwatch.de/profile/dr-katarina-barley/question/2018-03-28/297901
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27. Mai 2017 – Kirchentag integriert die Amputation der Schamlippen
(Zitat) Glaubt man dem Pro-Medienmagazin, so hat die Kirchentagspräsidentin Christina Aus der Au in einer Debatte mit Michael Schmidt-Salomon am Rande des #DEKT2017 den moralischen Tiefpunkt ihres Vereins neu ausgelotet:
Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
https://demystifikation.wordpress.com/2017/05/31/aus-der-aus-amputationsambitionen/
Himmel hilf, die Kleriker kommen!, oder: Fürchterliche Gottesfurcht auf dem Kirchentag 2017
Kirchentagspräsidentin billigt (und ggf. bewirbt) die Mädchenbeschneidung (weibliche Genitalverstümmelung, FGM).
Strafanzeige
wegen Billigung bzw. Bewerbung der weiblichen Genitalverstümmelung (Female Genital Mutilation, FGM)
und
wegen Aufruf an Ärzte zur Durchführung der FGM
gegen
Prof. Dr. Christina Aus der Au, Theologin, Frauenfeld (TG), Schweiz
https://eifelginster.wordpress.com/2017/05/31/470/
Für Menschen, die die Menschenrechte verletzen, dürfe es keine Toleranz geben, sagte Aus der Au. Doch in der konkreten Begegnung etwa mit Muslimen gebe es in der Hinsicht nicht nur schwarz und weiß. Wenn beispielsweise eine Muslima hierzulande mit ihrer Tochter zum Frauenarzt komme, um aus religiöser Tradition heraus deren Schamlippen zu beschneiden, sei das gegen die Menschenrechte. Doch weigerte sich der Arzt, das zu tun, würden sie möglicherweise zu einem „Kurpfuscher“ gehen, der die Gesundheit der jungen Frau gefährde. Deshalb könnte der Arzt den Eingriff gegen seine eigentliche Überzeugung vornehmen und dann gemeinsam mit Betroffenen etwas gegen diese religiöse Praxis unternehmen.
Die Kirchentagspräsidentin warb dafür, immer im Gespräch zu bleiben. „Ausschluss ist die Ultima Ratio.“ Es gelte, im Dialog das gegenseitige Zuhören einzuüben, sowie davon auszugehen, vom anderen etwas lernen zu können.
https://www.pro-medienmagazin.de/gesellschaft/kirche/2017/05/28/schmidt-salomon-kritisiert-auftritt-al-tayyebs/
Stoppt selbst die geringst invasive FGM
Erstmals in der Geschichte der USA beginnt im April 2017 ein Strafprozess nach 18 USC 116 (female genital mutilation), nachdem in Detroit, Michigan, die Ärztin Dr. Jumana Nagarwala sowie die Eheleute Attar angezeigt worden sind. Die drei Beschuldigten sind Angehörige der schiitischen Dawudi Bohra.
In immer neuen Wellen branden die Versuche der Aufweichung der WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalverstümmelung (FGM) heran, die Versuche der Straffreistellung der irgendwie geringer invasiven Formen der Mädchenbeschneidung.
Man versucht, die Schädlichkeit der weiblichen Genitalverstümmelung FGM Typ Ia Klitoris(teil)amputation (Type Ia, removal of the clitoral hood or prepuce only) oder einer FGM Typ IV wie Stechen, Einschneiden, Kratzen, Schaben (for example: pricking, incising, scraping) zu bagatellisieren.
Die WHO-Klassifikation zur weiblichen Genitalberstümmelung (FGM) muss erhalten bleiben: Nein zu den Versuchen der Straffreistellung der Chatna (Chitan al-inath, indones.: sunat perempuan), etwa der sogenannten milden Sunna, überall auf der Welt.
Frau und Mann, Mädchen und Junge sind nicht ungleich zu behandeln. Genitalbeschneidung muss global verboten bleiben bzw. werden, einerlei, ob der junge Mensch ein Mädchen ist oder ein Junge.
Völlig altersentsprechend ist auch ein 12, vierzehn oder 16 Jahre alter junger Mensch nicht in der Lage, die Folgen der FGM oder MGM auf Gesundheit, Sexualität oder Partnerschaft abzuschätzen.
Unabhängig davon kann auch eine Infektion nach einem Skalpellschnitt oder Nadelstich, kann auch die sogenannte milde Sunna zu schweren Komplikationen bis hin zum Tod führen.
Deshalb ein klares Nein zu allen medizinisch nicht erforderlichen Genitaloperationen an einem Minderjährigen (d. i. Mensch unter 18 Jahre) – keine Beschneidung unter achtzehn.
Genital Autonomy 2015 Myths and Multiple Standards
Unumstrittener Höhepunkt der Konferenz war jedoch der Vortrag von Mina Ahadi (Zentralrat der Ex-Muslime), die für ihr engagiertes Auftreten für die genitale Unversehrtheit von Mädchen und Jungen im muslimisch geprägten Kulturkreis und ihre mutige Arbeit im Allgemeinen mit stehenden Ovationen gefeiert wurde.
https://intaktiv.de/pm-genital-autonomy-2015/
Schluss mit der Kinderbeschneidung – auch in islamisch geprägten Ländern
Von Mina Ahadi
http://exmuslime.com/schluss-mit-der-kinderbeschneidung/
26. Januar 2017, die Genitalverstümmelung an männlichen Kindern ist lautloses Thema im Deutschen Bundestag. Petitionen per Sammelübersicht, Abstimmung ohne Aussprache, die Worte § 1631d BGB oder Beschneidung fallen nicht
[ Plenarprotokoll; Film von 8:35 min ]
Plenarprotokoll
128. Sitzung am Donnerstag, dem 26. Januar 2017, 11:30 Uhr – öffentlich
f)–j)
Beratung der Beschlussempfehlungen des Petitionsausschusses: Sammelübersichten 400, 401, 402, 403 und 404 zu Petitionen
Drucksachen 18/10885, 18/10886, 18/10887, 18/10888, 18/10889
[ Dazu hier; auch im Kommentarbereich ]
https://schariagegner.wordpress.com/2016/10/29/beschneidung-schadet-dem-kindeswohl-bei-jungen-und-maedchen/
Ob Mädchen oder Junge: keine Beschneidung unter achtzehn.
[ Nun zur Beschlussempfehlung des Petitionsausschusses ]
[ Begründung ]
Anl. 2 z. Prot. 18/75
[Seiten 149 bis 151]
Pet 4-18-07-403 [ online als Petition 65714 Familienrecht – Abschaffung oder Änderung des § 1631d BGB vom 14.05.2016 ]
Beschlussempfehlung
Das Petitionsverfahren abzuschließen.
Mit der Petition wird gefordert, das Beschneidungsgesetz (§ 1631d BGB) abzuschaffen oder zu ändern.
[…] Die Eingabe wurde als öffentliche Petition auf der Internetseite des Deutschen Bundestages […] von 126 Mitzeichnern unterstützt und es gingen 38 Diskussionsbeiträge ein.
Zu diesem Thema liegen dem Petitionsausschuss mehrere Eingaben mit verwandter Zielsetzung vor. […]
[…] kommt der Petitionsausschuss zu folgendem Ergebnis:
[…] mit Beschluss vom 19. Juli 2012 […]
[…] Dezember 2012 […] nach den Regeln der äztlichen Kunst […] angemessene Schmerzbehandlung […] umfassende vorherige Aufklärung. Wenn ausnahmsweise das Kindeswohl gefährdet ist, scheidet eine Einwilligung aus.
§ 1631d BGB stellt somit eine ausgewogene Regelung dar, die die Interessen aller Beteiligten in einen angemessenen Ausgleich bringt.
Der Ausschuss hält die geltende Rechtslage für sachgerecht und vermag sich nicht für eine Gesetzesänderung im Sinne der Petition auszusprechen.
Der Petitionsausschuss empfiehlt daher, das Petitionsverfahren abzuschließen, weil dem Anliegen nicht entsprochen werden konnte.
Ein Verbot der Beschneidung wäre die Herstellung der richtigen Reihenfolge bei der Wertung von Geboten. Weltliche (Gesetze wie die Menschenrechte und da das Recht auf die Unversehrtheit des Körpers) über religiösen.
Mehr nicht.
Warum sollte es keine "Juden gegen Beschneidung" geben? In den USA gibt es "Jews for Allah" und im Deutschland des Jahres 1933 gab es den "Deutschen Vortrupp", eine jüdische Organisation, die die NSDAP unterstützte. Verrückte gibt es immer und überall.
Maßgeblich für die jüdische Religion ist die Tora, die erklärt "Am acchten Tag soll man das Fleisch seiner Vorhaut beschneiden." Ein Verbot der Beschneidung zu diesem Zeitpunkt wäre folglich gleichbedeutend mit einem Verbot der jüdischen Religion. Gerade ein Staat, der in der Vergangenheit auch unbeschnittene Männer ermordet hat, weil ihre Großväter beschnitten waren, sollte sich davor hüten.
Danke für das Berichten,
neben Tatjana Hörnle gibt es 2014 leider einen zweiten skandalösen Versuch, die FGM Typ Ia oder IV zu legalisieren. Professor Ringel nämlich ist ebenfalls abzustoppen, der die "milde Sunna" in Kindeswohl und Personensorge integriert wissen will, was für ihn bedeuten muss, § 1631d BGB im Sinne des Kinderverstümmelns an Jungen UND MÄDCHEN geschlechtsneutral umzuformulieren:
§ 226a StGB – Sonderstraftatbestand der Frauenbeschneidung & verfassungswidrige Ungleichbehandlung
Professor Karl-Peter Ringel, M.D. / Ph.D., FRSM
Ass. jur. Kathrin Meyer
[ Seite 70 ]
iii. Zwischenergebnis
Eine Kindeswohlgefährdung kann nach den vorgenannten Ausführungen nur für die sehr extremen Formen der weiblichen Genitalbeschneidung angenommen werden. …
Anderes gilt jedoch für die weniger eingriffsintensiven Formen der Beschneidung weiblicher Genitalien. Insbesondere die „milde Sunna“ ist als religiös motivierte Beschneidung mit dem positiven Aspekt der Schaffung religiöser Identität verbunden. …
[ Seiten 88-89 ]
IX. Ergebnis
Die Eltern einer Tochter haben wegen Art. 6 Abs. 2 S. 1 GG i.V.m. Art. 4 Abs. 1 und Abs. 2 GG das Recht, eine Einwilligung in eine religiös motivierte Vorhautbeschneidung zu erteilen. Die Personensorge umfasst auch das Recht in die medizinisch nicht indizierte Vorhautbeschneidung einer einwilligungsunfähigen Tochter einzuwilligen.
[ Seite 110 ]
Der elterlichen Einwilligung in die Klitorisvorhautbeschneidung kommt von Verfassungswegen – wegen des (religiösen) elterlichen Erziehungsrechts – eine rechtfertigende Wirkung zu. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ muss bei Vorliegen einer Einwilligung der Eltern und der Einhaltung der entsprechenden Voraussetzungen, wie dem Arztvorbehalt und der Durchführung „nach den Regeln der ärztlichen Kunst“ etc., ausscheiden. Eine Strafbarkeit der „milden Sunna“ als „Verstümmelung weiblicher Genitalien“ i.S.v. § 226a StGB mit dem dort vorgesehenen Strafrahmen ist absolut unverhältnismäßig. Die Einordnung der „milden Sunna“ unter § 226a StGB ist auch mit Blick auf den Täterkreis nicht rechtfertigungsfähig.
http://wcms.uzi.uni-halle.de/download.php?down=33910&elem=2767812
Jurist Dr. Holm Putzke:
These zum 70. Deutschen Juristentag: Gutachterin hält in Deutschland weibliche Genitalverstümmelung für erlaubt!
Viele von denen, die die Genitalverstümmelung von Jungen gutheißen und den neuen § 1631d BGB verteidigen, sind inzwischen auch dazu übergegangen, die Genitalverstümmelung von Mädchen zu rechtfertigen. Dazu gehört die Berliner Rechtswissenschaftlerin Tatjana Hörnle, die als These auf dem 70. Deutschen Juristentag (16. bis 19. September 2014 in Hannover) vertreten wird, dass nicht „alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter 'verstümmeln' zu fassen sind“ (http://www.djt.de/fileadmin/downloads/70/djt_70_Thesen_140804.pdf – Seite 23). Aus ihrer Sicht ist das konsequent, denn wer zulässt, dass Jungen die Vorhaut amputiert wird, darf nicht gleichzeitig die Beschneidung der Klitorisvorhaut verbieten. Aber was für ein Preis, um irgendwie die Erlaubnis zu retten, die Vorhaut von Jungen zu amputieren. Dafür werden dann auch gern mal die Genitalien von Mädchen geopfert. Warum nicht auch den Eltern der Christensekte „Zwölf Stämme“ erlauben, ihre Kinder zu schlagen, was diese selbsternannten „Züchtigungsberechtigten“ als Teil ihres bibeltreuen Erziehungskonzepts verstehen (http://www.spiegel.de/schulspiegel/zwoelf-staemme-sekte-zeigt-rtl-reporter-an-a-984059.html)?
Wem die verfassungsmäßig garantierten Rechte von Kindern wichtig sind, wer dagegen ist, dass Kinder ausgehend von ihren Eltern körperlicher Gewalt ausgesetzt sind und gezüchtigt werden, und wer es für eine Schande und großes Unrecht hält, wenn Mädchen aus traditionellen oder religiösen Gründen an ihren Genitalien herumgeschnitten wird, der muss auch die Genitalverstümmelung von Jungen bekämpfen!
http://www.holmputzke.de/index.php/aktuelles
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung e.V.
1. September
Werden Genitalverstümmelungen an Mädchen in Deutschland bald legalisiert?
https://de-de.facebook.com/TaskForceFGM
Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?
Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) arbeitet an der Legalisierung der weiblichen Genitalverstümmelung (FGM Typ Ia und IV nach der Klassifikation der WHO). Das ist zu verhindern wie jede Zwangsbeschneidung oder Wunschbeschneidung an weiblichen oder männlichen Minderjährigen unter achtzehn Jahren. Von Edward von Roy.
http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/
Hannover im September 2014, wird der 70. Deutsche Juristentag verschiedene sogenannte leichte Formen der FGM (weibliche Genitalverstümmelung) bagatellisieren und der Bundesregierung empfehlen zu legalisieren?
Thesen zum Juristentag – Tatjana Hörnle
"6. Genitalverstümmelung:
a) Bei der Auslegung von § 226a StGB ist zu beachten, dass nicht alle Veränderungen an weiblichen Genitalien unter „verstümmeln“ zu fassen sind. Dies ist nicht der Fall, wenn der Eingriff mit der Beschneidung von Jungen vergleichbar ist (etwa wenn nur Vorhaut der Klitoris betroffen ist, ohne Amputationen und weitere Verletzungen)."
http://www.beschneidungsforum.de/index.php?page=Thread&threadID=4763&s=00ab3516abc2ee4af1e588012b4839abcb26f526
Bringt uns der Juristentag die mit der Scharia verträglichen Paragraphen?
Der 70. DEUTSCHE JURISTENTAG (2014) rückt heran und ein Blick in die Thesen der Gutachter und Referenten (Kultur, Religion, Strafrecht – Neue Herausforderungen in einer pluralistischen Gesellschaft) verheißt alles Gute für das Islamische Recht und wenig Gutes für die allgemeinen Menschenrechte. Von Edward von Roy.
http://eifelginster.wordpress.com/2014/08/11/390/
Machen wir Druck dahingehend, dass der Deutsche Juristentag 2014 den sogenannten milden Formen der Mädchenbeschneidung (FGM) kein grünes Licht gibt.
Festzustellen wäre dort zusätzlich, dass auch die MGM nicht in den Begriff des Kindeswohls integrierbar ist. Die oder der Minderjährige (Mensch unter achtzehn Jahren) ist in eine FGM oder MGM nicht einwilligungsfähig. Kinderrechte ins Grundgesetz.
Da gebe ich dir und skydaddy in weiten Teilen Recht. Aus pragmatischer Sicht und unter Berücksichtigung der Tatsache, dass Holm Putzke es als recht schwierig betrachtet, diese Angelegenheit vor den BGH zu bringen, würde ich es aber schon als riesigen Erfolg betrachten, wenn es wenigstens zu diesem Ergebnis kommen würde.
Die Chancen dafür sind gering, die Chancen das Alter auf 18 zu setzen, gleich Null.
Ich selbst werde deshalb nicht die geringen Chancen für den Vorschlag ab 14 freizugeben noch mehr verringern, sondern alles dafür tun, dass es wenigsten bis dahin reicht.
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Mittlere Katastrophe: 53 Parlamentarier verspielen die männliche körperliche Unversehrtheit im Allgemeinen und das intakte männliche Genital im Besonderen, indem das Elternrecht auf Beschneidung des männlichen Jugendlichen (14-17 Jahre) legal werden soll. Die verfassungswidrige Ungleichbehandlung mit Mädchen und Frauen ist hierbei offensichtlich, also droht auch noch die Legalisierung der FGM. Lesenswertes schreibt Blog Skydaddy:
Von der Unmöglichkeit, ein verfassungskonformes Gesetz zu erlassen, das die religiöse Beschneidung unmündiger Knaben erlaubt
Eine Gruppe von 53 Bundestagsabgeordneten – darunter Marlene Rupprecht, Rolf Schwanitz, Ute Vogt, Memet Kilic, Ulla Jepke, Raju Sharma und Halina Wawzyniak – haben einen Gesetzentwurf vorgelegt, der die Beschneidung von Jungen ab 14 Jahren erlauben soll, sofern diese einwilligen.
Dieser Gesetzentwurf ist nicht akzeptabel!
http://skydaddy.wordpress.com/2012/11/13/von-der-unmoglichkeit-ein-verfassungskonformes-gesetz-zu-erlassen-das-die-religiose-beschneidung-unmundiger-knaben-erlaubt/
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An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20. Juli 2012
Pet 4-17-07-451-040847
Petition gegen Beschneidung BGB § 1631d
§ 1631d
Verbot der rituellen Genitalmutilation
Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
Begründung
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs, (…)
http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
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Super Beitrag.
Meine Meinung:
Es ist absolut Pervers,ohne medizinischer Indikation, Kindern an den Genitalien zu beschneiden!
Religion als Deckmantel für Perverse,das ist ja nichts Neues ! ! !
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Die Beschneidungs-Regeln sollen nicht im Strafrecht stehen, sondern im Kindschaftsrecht des Bürgerlichen Gesetzbuchs: An die Paragrafen 1631 bis 1631c BGB, die den "Inhalt und die Grenzen der Personensorge" regeln, wird ein Paragraf 1631d angehängt, der klarstellt, dass Eltern unter bestimmten Voraussetzungen in die Beschneidung ihres Sohnes einwilligen können. Wenn diese Voraussetzungen vorliegen, kann die Beschneidung nicht als Körperverletzung bestraft werden und löst auch keine Schadenersatzpflicht aus.
Die genaue Formulierung des geplanten Gesetzes lautet wie folgt: "Die Personensorge umfasst auch das Recht, in eine medizinisch nicht erforderliche Beschneidung des nicht einsichts- und urteilsfähigen männlichen Kindes einzuwilligen, wenn diese nach den Regeln der ärztlichen Kunst durchgeführt wird". Die Ausnahme formuliert der Satz 2: "Dies gilt nicht, wenn durch die Beschneidung auch unter Berücksichtigung ihres Zwecks das Kindeswohl gefährdet ist."
aus: Heribert Prantl: Beschneidung bleibt straffrei
in: Süddeutsche 25.09.2012
http://www.sueddeutsche.de/politik/gesetzentwurf-beschneidung-bleibt-koerperverletzung-und-straffrei-1.1478479
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An den
Deutschen Bundestag
Petitionsausschuss
20. Juli 2012
Pet 4-17-07-451-040847
Petition gegen Beschneidung BGB § 1631d
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:
§ 1631d
Verbot der rituellen Genitalmutilation
Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
Begründung
Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR, Paris 10.12.1948) und das auf ihr beruhende Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (23.05.1949) richten sich zuallererst an den Menschen als Individuum und nicht, wie in der von Stammesreligion, Rechtspluralismus und Initiationsriten geprägten kulturellen Vormoderne, an den Menschen als Angehörigen eines ethnoreligiösen Kollektivs,
http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
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Mit solidarischen Grüßen an Blog FSM Uckermark
Edward von Roy
Menschenkette gegen Beschneidung
Mülheim / Köln – Das Kölner Landgericht hat geurteilt, dass die nicht medizinisch begründete Beschneidung eines Jungen eine strafbare Körperverletzung ist, in die Eltern nicht einwilligen können.
Seit drei Monaten erlebt Deutschland eine heftige Debatte zur rituellen Beschneidung an nicht einwilligungsfähigen männlichen Minderjährigen.
Am 21. September werden wir eine Menschenkette bilden und uns Gehör verschaffen.
Wir sind gegen Kinderbeschneidung und laden alle engagierten Menschen ein, am Freitag, den 21. September von 17-19 Uhr auf die Domplatte zu kommen und die Erfahrungen von Betroffenen zu hören.
http://www.muelheimer-freiheit.net/nachrichten.php?ID=6595
Menschenkette gegen Beschneidung
Köln, 21. September 2012
Für Kinderrechte – gegen Kinderbeschneidung!
Am 21. September werden wir eine Menschenkette bilden: Eltern oder Jugendliche, aus dem Iran oder Irak, aus Afghanistan und aus vielen anderen Ländern weltweit. Wir werden unserer Stimme Gehör verschaffen und zeigen: wir sind Eltern aus den so genannten islamischen Ländern, wo man die Beschneidung aus Tradition, seit vielen Jahrhunderten praktiziert, und wir sind kulturell modern und gegen Kinderbeschneidung. …
Wir laden alle Medien und alle interessierten Menschen ein, am Freitag den 21. September um 17:00 Uhr nach Köln auf die Domplatte zu kommen und die Erfahrungen von Betroffenen zu hören.
Wir solidarisieren uns mit der Kampagne der Giordano Bruno Stiftung und ihren Partnern und mit allen anderen Kinderrechtsorganisationen, die bis heute und weltweit eine großartige Arbeit für die Kinderrechte und gegen diesen religiös begründeten Angriff auf den Kinderkörper geleistet haben.
Eltern gegen Kinderbeschneidung
Köln Domplatte
17 bis 19 Uhr
Freitag 21. September
http://schariagegner.wordpress.com/2012/09/17/fuer-kinderrechte-gegen-kinderbeschneidung/
Bundestagspetition gegen Beschneidung
Endlich reagierte der Petitionsausschuss des Bundestags (ohne Datum) und gibt meiner Petition vom 20. Juli ein Aktenzeichen:
Pet 4-17-07-451-040847
Die Behörde sagt:
“Zu der von Ihnen vorgetragenen Thematik liegen dem Petitionsausschuss bereits Zuschriften anderer Bürgerinnen und Bürger vor. Ermittlungen hierzu sind eingeleitet worden. Ihre Ausführungen werden in diese Ermittlungen einbezogen und gemeinsam mit den anderen Petitionen beraten.
Der Deutsche Bundestag wird auf Empfehlung des Petitionsausschusses zu diesen Petitionen einen Beschluss fassen, der Ihnen mitgeteilt wird.
Bitte haben Sie Verständnis, dass in diesem Beschluss zu den Zuschriften vieler Bürgerinnen und Bürger nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann.”
Soweit der Bundestagsausschuss.
Gar nicht zufrieden bin ich, dass meine Eingabe unter Besonderer Teil des Strafgesetzbuches einsortiert wird; hier könnte (Mehrfachpetition bzw. sogar Massenpetition) eine Leitpetition sozusagen das Gleis, den Kanal bestimmt haben; ich habe aber unmissverständlich gesagt BGB, und gar nicht StGB:
“möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen: § 1631d Verbot der rituellen Genitalmutilation”
http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
Ich werde den Petitionsausschuss deshalb bitten, meine Eingabe unter BGB / Familienrecht zu verbuchen – und bin da auch sehr gerne Leitpetition. Dann gibt es eben mehrere Leitpetitionen, eine im StGB und (m)eine im BGB und gerne noch weitere.
Zu befürchten ist, da angeblich “nicht auf alle der vorgetragenen Aspekte im Einzelnen eingegangen werden kann”, dass auf meine Argumente wie schafiitische FGM und Scharia-Totalität nicht “eingegangen” werden wird oder dass sogar Elterliche Fürsorge / Inhalt und Grenzen der Personensorge zum bloßen “Aspekt” herabgestuft wird, auf den dann ankündigungsgemäß nicht “eingegangen werden kann.”
Eine pauschale Ungleichbehandlung von FGM Typ I und Zirkumzision wäre nicht zu akzeptieren da grundrechtswidrig; zumal bei einer legalisierten Jungenbeschneidung die “milde Sunna”, wie sie etwa die Assalaam Foundation in Indonesien öffentlich praktiziert, (mit Betäubung) auch in Deutschland statthaft sein müsste.
Der Ethikrat sendet leider auch bereits die grundgesetzwidrigen falschen Signale. Nur Reinhard Merkel bleibt fast grundgesetzkonform: “Die frühkindliche Beschneidung ist ein massiver körperlicher Eingriff in die geschützte, verfassungsrechtlich geschützte physische Integrität des Kindes. … Lassen Sie mich ganz deutlich sagen, dass das Recht auf Religionsfreiheit auf gar keinen Fall ein Recht gewährt, unmittelbar in den Körper anderer Personen einzudringen. Es geht ganz primär um das elterliche Sorge- und Erziehungsrecht.”
Genau, und über dieses Recht wacht die staatliche Gemeinschaft; und so richtet sich meine Petition auf § 1631 BGB.
Leider mogelt sich Rechtswissenschaftler Merkel im selben Interview dann doch zur umfassenden Betäubung des Kindes durch, dem dann die nur Sekunden eher noch zugestandene körperliche Unversehrtheit im Namen der elterlichen Frömmigkeit und Traditionspflege geraubt werden dürfe.
Edward von Roy
Dein Wort in Monsters Gehörgang.
Eva Quistorp (Theologin) hat auf Jacques Auvergne (Sozialarbeiter) geantwortet, heute nachmittag. Beschneiden will die Theologin das betäubte männliche Kind nach wie vor, hier zwei Zitate aus ihrer Begründung; alle Denk- und Rechtschreibfehler sind geistiges Eigentum der Pazifistin und Feministin. Auch ich habe mich eingemischt.
Quistorp: "Wenn ich es als wohl schwer zu ändernden Fakt aus verschiedenen Grünen anerkenne, dass wohl bei der Lage der Debatte und der Aufregung des Zentralrates der Juden und der Muslime, die mit SChlagworten wie Vertreiben und Verbieten Panikmache gemacht haben,das KÖlner Urteil nicht zu bundesweitem Recht werden wird ,habe ich nur eine Realität beschrieben und mir das nicht gewünscht. … Ich glaube, das judentum hat in seiner prophetischen udn liberalen Tradition mehr zu bieten als die bisherige BEschneidungsdebatte und der ISlam mit IBn Rushd und ABu Zaid mehr als KOpftuch, Burka, Beschneidungszwänge und gar SCharia in Europa"
http://schariagegner.wordpress.com/uber/#comment-1900
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Eva Quistorp (August 23, 2012 um 3:27 nachmittags, kommentiert auf dem Blog Schariagegner) windet sich wie ein Aal – und hat schon wieder nicht gesagt, dass sie die rituelle Vorhautamputation nicht will. Sie ist unsachlich genug, dem Sozialpädagogen Jacques Auvergne öffentlich zu unterstellen, ihren Beitrag falsch gelesen zu haben, entkräftet dessen prinzipiell beschneidungsgegnerische Argumente aber mit keiner Silbe.
Theologin Quistorp verbreitet vielmehr einen amorphen Wortschwall aus irgendwelchem reformerischen Potential in den Hochreligionen verwirbelt mit irgendwie bedauernswerten bundesdeutschen Sachzwängen, implizit und wenig zufällig gipfelnd im sinngemäßen Fazit: "An einer Legalisierung der Jungenbeschneidung kommt die BRD nicht vorbei!" Wie öffentlichg bekannt billigt Quistorp auch heute die nicht medizinisch indizierte Beschneidung. Und nichts anderes hat der pazifistische Sozialpädagoge und Beschneidungskritiker der pazifistischen Theologin und Beschneidungsfreundin vorgeworfen.
Die beschneidungsbegünstigende Feministin könnte jetzt entweder so ehrlich sein, wiederholt sinngemäß: "Ja, ich will die MGM, aber nur mit Betäubung!" zu sagen, das ist schließlich die nachweisbare Essenz ihres Essays Wider die postmoderne Religionspolitik, oder aber müsste endlich die Seite wechseln und öffentlich dafür eintreten, dass es in der kulturellen Moderne kein Elternrecht auf operative Mutilation des Kindergenitals gibt, aber eine Pflicht des Staates, dem Kind ein Selbstverständnis, Körperwahrnehmen und Sexualitätserfahren mit unversehrten eigenen Genitalien zu ermöglichen.
Vielleicht um Halacha und Scharia zu entsprechen oder um Halacha und Scharia nicht zu widersprechen weicht Quistorp hingegen aus; wie eingangs gesagt: sie windet sich wie ein Aal. Das ist argumentativ unredlich und für mich als Naturschützer, Pazifist und Jungenarbeiter, der einmal geglaubt hat, sich in der Partei der GRÜNEN wieder zu finden, ziemlich enttäuschend.
Immerhin ist klar, wer hier die Debatte zwischen dem Sozialpädagogen und der Theologin zum Thema Beschneidung gewonnen hat – argumentativ, ethisch und vielleicht schon bald ja auch juristisch.
Cees van der Duin
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Liebe Landeskirche FSM Lippe,
danke für die informative Auflistung und das mutige Bekenntnis zum Vorrang der körperlichen Unversehrtheit vor Tradition oder Dogmatik. Ja, die nicht medizinisch begründete Beschneidung muss weg, ganz weg.
Mit solidarischen Grüßen
Cees van der Duin
PS
Die Feministin, Ex-Europapolitikerin und GRÜNEN-Mitgründerin Eva Quistorp will die Jungenbeschneidung legalisieren, solange das vorher heile und hinterher rituell versehrte Kind nur ausreichend medikamentös betäubt ist sprich unter Drogen steht; dafür bekommt die gewaltverharmlosende so genannte Pazifistin eine herzhaft gepfefferte Kritik:
Wenig paradiesisch: Eva und die Vorhaut
Von Jacques Auvergne am 08.08.2012
http://eifelginster.wordpress.com/2012/08/08/298/
http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision
Nur zur Beachtung!
Glaubt niemals einem "Menschenrechtler"!
Der "Menschenrechtler" Volker Beck, zensiert wahrscheinlich nicht nur mich!
Aber mich ganz sicher!
Beiträge von "Aventin" werden nicht angezeigt!
Soviel zu "Menschenrechtlern"
Ich habe die obige Petition nicht unterzeichnet. Nicht nur, weil mir pfadfinderische Islamkritik irgendwie suspekt ist, auch, weil der Text viel zu lang und für mich teilweise unverständlich ist.
Die in meinem Post verlinkten sind deutlich besser geeignet.
Was Beck anbelangt gibts aber klare Zustimmung.
Auch wenig beachtet!
http://www.pflegewiki.de/wiki/Zirkumzision
Wir, die Landeskirche FSM, sind die einzigste
Kirche, die "Beschneidungen" ablehnen!
Wir können uns doch nicht auf ein Buch berufen, in dem
"Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen."
gefordert wird!
Sollen wir nun denn den Volker Beck steinigen?
Nein!
Aber Zwangs"Beschneiden" würden wir ihn schon
lassen? In einigen Momenten?!
NEIN! Dafür sind wir zuviel Menschenfreund!
Auch Beckfreund!
Ist Volker Beck aber auch Menschenfreund, gar Kinderfreund?
Wird sich der "Menschenrechtler" Beck einmal
von Argumenten umstimmen lassen?
Nein sicher nicht! Der nimmt sogar eine Gewichtung der
Bücher Mose vor!
Dies ist richtig, jenes nicht! Wie es ihm gefällt!
"Und wenn jemand bei einem Manne liegt, wie man beim Weibe liegt, so haben beide eine Greuelthat verübt; mit dem Tode sollen sie bestraft werden, Blutschuld haftet auf ihnen."
Ekelhaft, diese Religion!
Aber ekelhafter sind deren Ausleger!
Petition gegen rituelle Beschneidung
20. Juli 2012
Text der Petition
Der Deutsche Bundestag möge beschließen, Personensorgeberechtigten jede rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung eines Jungen (Zirkumzision) oder eines Mädchens (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) im Hinblick auf die Verwirklichung der körperlichen Unversehrtheit des Kindes oder Jugendlichen bis zu dessen Volljährigkeit zu untersagen. Um dem Individuum die Option auf ein Leben mit unversehrten Genitalien und mit der Option auf eine selbstgeschriebene Biographie zu ermöglichen, insbesondere im Hinblick auf die Entscheidung, ob eine lebenslange Sexualität mit oder ohne Präputium (Junge) oder Klitorisvorhaut (Mädchen) verwirklicht wird, möge der Bundestag beschließen, in das Bürgerliche Gesetzbuch Buch 4 Familienrecht Abschnitt 2 Verwandtschaft Titel 5 Elterliche Fürsorge § 1631 Inhalt und Grenzen der Personensorge einzufügen:
§ 1631d
Verbot der rituellen Genitalmutilation
Die Eltern können nicht in eine rituelle, medizinisch nicht indizierte Beschneidung ihres Sohnes (Zirkumzision) oder ihrer Tochter (nach der Typisierung der World Health Organisation die FGM vom Typ I, II, III, IV) einwilligen. Auch das Kind selbst kann nicht in die Beschneidung einwilligen. § 1909 findet keine Anwendung.
http://eifelginster.wordpress.com/2012/07/21/297/
Die Landeskirche FSM Lippe schliest sich dem Verbot
der "Beschneidungen" an! (Punkt!!)
Das Bild ist gut!
Da werden sich die "Beschneidungs"-Freude sicher freuen!
Die Seite http://www.pflegewiki.de/index.php?title=Spezial:Anmelden&returnto=Komplikationen+der+Beschneidung
Wurde und wird immer wieder versucht zu löschen!
(Die haben auch "schöne" Bilder)