Prenzlauer Allee 7
2013-09-24
Bescheid vom 29.08.2013
erhebe ich Widerspruch gegen Ihren Bescheid vom 29.08.2013,
zugestellt am 31.08.2013, zu meinem Antrag auf Ausstellung eines
Personalausweises.
Ihre dargelegten Gründe sind in keiner
Weise geeignet, eine Ablehnung zu rechtfertigen. Insbesondere
verwehre ich mich gegen die Bezeichnung „Spaßreligion“. Wir sind
genau so ernsthaft, wie andere Religionen oder Weltanschauungen
auch.
Wie etwas im Internet bezeichnet wird ist grundsätzlich
unerheblich. Hinzu kommt, dass der Staat sich nicht in
Angelegenheiten der Religionsgemeinschaften einmischen darf. Er, in
Vertretung also seine Beamten, haben nicht die Logik oder
Glaubwürdigkeit von Glaubenswahrheiten zu prüfen, sondern diese zu
akzeptieren.
Des Weiteren verwehre ich mich gegen die
Unterstellung von bestimmten Gründen, die angeblich zu meiner
Antragstellung geführt hätten. Das ist blanke Mutmaßung und darf
keinen Einfluss auf Ihre Entscheidung haben.
Ohne weiter im
Einzelnen auf Ihre Begründung einzugehen stelle ich zwei
schwerwiegende Fehler fest:
Das Grundgesetz schreibt die uneingeschränkte Gleichbehandlung von
Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften vor. Unabhängig davon,
als was wir uns sehen, hätten Sie also auch die Möglichkeit prüfen
müssen, ob wir als Angehörige einer Weltanschauungsgemeinschaft
Anspruch auf ein Passbild mit weltanschaulicher Kopfbedeckung haben
könnten.
Religionsfreiheit/Weltanschauungsfreiheit ist ein Individualrecht,
nicht das Recht von Gruppen. Es kommt nicht darauf an, ob Religions-
oder Weltanschauungsgemeinschaften das Tragen von Kopfbedeckungen
vorschreiben, sondern nur darauf, wozu sich der Einzelne verpflichtet
fühlt.
Freundliche Grüße