Auf den ersten Blick fallen mir zwei Sachen auf:
1. Auf Seite 2, zweiter Abschnitt, wird scheinbar wieder auf den völlig falschen Sachverhalt zurückgegriffen den die Stadt behauptet und dem ich schon hier widersprochen habe. Scheinbar versucht man im Rathaus so falsche Fakten zu schaffen. Es wird also auch ein weiteres Schreiben an den Bürgermeister zu meiner, immer noch nicht beantworteten, Dienstaufsichtsbeschwerde nötig.
2. Auf Seite 4, erster Abschnitt, wird mein Argument, es käme nicht darauf an, ob Religionsgemeinschaften Kopfbedeckungen vorschreiben, sondern nur, ob sich der einzelne Gläubige dazu verpflichtet fühlt, geantwortet:
Dieses Argument ist insoweit zurück zu weisen, dass die religös bedingte Verpflichtung zum Tragen einer bestimmten Kopfbedeckung im vorliegenden Fall für die Beurteilung der Sachlage als maßgebliches Tatbestandsmerkmal entscheidend ist.
Für mich hat das den Aussagewert: Es ist so, weil es so ist. Andere sehen das auch anders.