Beim Autofahren höre ich, wo es immer geht, radioeins. Die Mischung zwischen guter Musik und guten Redebeträgen finde ich toll. So auch gestern. Die Meldung selbst fand ich aber nicht so super. Das Bundesverfassungsgericht hätte entschieden, das Land Berlin dürfe muslimischen Lehrerinnen nicht pauschal das Tragen des Kopftuchs verbieten.
Aber ich wusste auch, pauschal bedeutet, man muss es konkretisieren und das Gesetz ändern. Dann wäre auch das BverG zufrieden.
Schließlich hatte sogar der Europäische Gerichtshof entschieden, das Verbot des Tragens sichtbarer Zeichen von politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen stelle keine Diskriminierung dar:
„Er (der EuGH) führt aus, dass der Wunsch eines Arbeitgebers, seinen öffentlichen und privaten Kunden ein Bild der Neutralität zu vermitteln, insbesondere dann rechtmäßig ist, wenn nur die Arbeitnehmer einbezogen werden, die mit den Kunden in Kontakt treten. Dieser Wunsch gehört nämlich zu der von der Charta anerkannten unternehmerischen Freiheit.
Das Verbot, Zeichen politischer, philosophischer oder religiöser Überzeugungen sichtbar zu tragen, ist zudem zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Anwendung einer Politik der Neutralität geeignet, sofern diese Politik tatsächlich in kohärenter und systematischer Weise verfolgt wird.“
Das passt doch wie die Kugel ins Kanonenrohr und die Berliner könnten sich gut darauf berufen. Also war ich erst einmal nicht zu nervös. Das änderte sich, als etwas später der Kommentar der Berliner Justizsenatorin Len Kreck (Linke) kam. Sie gab an, dass es noch politischer Diskussion bedarf, aber wohl nichts daran vorbei führen würde, das Neutralitätsgesetz nun so zu lesen, dass es verfassungskonform wird. Ja, sie geht sogar noch weiter:
„Meine Auffassung dazu ist, dass es dieses Gesetzt generell nicht braucht….Ich glaube…dass sich gesellschaftliche Mehrheiten dahin entwickelt haben, dass das Kopftuch zu unserer Gesellschaft gehört.“
Das mag sein, viele sehen dieses Kopftuch nur als Bekleidungsstück und erkennen nicht seine Bedeutung als Fanal des politischen Islam. Aber ist es tatsächlich so, dass die Rechtsprechung einfach gesellschaftlichen Mehrheiten zu folgen hat? Ganz sicher nicht und es ist erschütternd, wenn eine Justizsenatorin das so sieht. Recht ist gerade dazu da, um nicht einfach der Mehrheit die Macht zu geben, sondern auch Minderheiten zu schützen. Es ist auch dazu da, die Bürger vor dem Staat zu schützen und ihn zur Neutralität zu verpflichten. Doch die scheint nicht so wichtig zu sein:
„Ich kann nur sagen, was meine Position ist und…. das ist eine Frage von Antidiskriminierung, wen schließen wir in unsere Gesellschaft ein, wen schließen wir aus. Ich bin der Meinung, dass es nicht mehr zeitgemäß ist, pauschal Menschen auf Grund ihrer religiösen Zugehörigkeit von bestimmten staatlichen Tätigkeiten auszuschließen und dazu gehört auf jeden Fall auch die Schule.“
Was für ein Unsinn. Das Kopftuchverbot für Lehrerinnen schließt niemand aus. Jede Muslima kann trotzdem Lehrerin werden und auch weiter ihr Kopftuch tragen. Nur halt nicht im Unterricht.
Erschreckend finde ich auch, dass die Schüler scheinbar keinerlei Berücksichtigung in ihren Überlegungen finden. Ab welchem Alter ist es sinnvoll, die mit religiösen Gebräuchen bekannt zu machen? Was könnte passieren, wenn jeder Lehrer in der Schule sein politisches, philosophisches oder religiöses Bekenntnis offen zeigen darf? Natürlich würde das irgendwie zu Fragen bei den Schülern führen und somit zu Möglichkeiten der Mission durch die Lehrerschaft.
Ich male mal den Schreckensfall an die Wand.
Weil nun die Muslime ihr Kopftuch tragen dürfen, wollen die Christen nicht zu kurz kommen und tragen ab sofort fette Kreuze, Juden kommen mit Kippa und Sikhs mit Turban.
Nur die klare Mehrheit der konfessionslosen Lehrer ist gekniffen, die haben kein gemeinsames Zeichen. Aber dann setzt sich langsam durch, mit einem dicken Atheisten-A zu erscheinen. Das bietet die Möglichkeit, bei Gesprächen darauf hin zu weisen, die ganzen Religionen wären nichts als Aberglauben.
Darauf müssen natürlich die religiösen Lehrer reagieren und wenn dann noch die politischen Bekenner dazu kommen, wird es ganz verrückt.
Die Schule als Tollhaus, statt als Ort der Wissensvermittlung.
Nö, Justizsenatorin Kreck, das brauchen wir genau so wenig, wie Sie als Justizsenatorin.
Möge die Wahl mit uns sein.
Mich würde mal interessieren, was passieren würde, käme ein Lehrer mit dem „Siegel des Baphomet“ in die Schule?
Meiner Meinung nach müsste ein „generelles Verbot“ von religiösen Zeichen in Schulen her. Doch wo soll die Grenze gezogen werden?
Gilt das nur für Leherer:innen, oder auch für Schüler:innen? Was ist mit Bandshirts oder anderem Merch?
Ja, das würde auch mich interessieren. Für ein generelles Verbot von religiösen/weltanschaulichen Zeichen bin ich nicht. Verbote müssen sein, aber nur da, wo sie das Handeln des Staates betreffen, der ja weltanschaulich neutral zu sein hat. Also keine Kreuze oder sonst was an den Wänden, auf schulischen Mitteilungen und Materialien und auch nicht auf oder an Lehrern und Lehrerinnen. Das auch bei allen politischen Zeichen zu.
Bei Schülern und Schülerinnen würde ich mir ebenfalls wünschen, dass Religion keine Rolle innerhalb der Schule spielen sollte. Aber das dort mit Verboten durchzusetzen, halte ich für schwierig. Die kommen ja nicht freiwillig in die Schule, sondern sind durch den Schulzwang dazu verpflichtet. Deshalb wäre der Eingriff in ihre Weltanschauungsfreiheit bei Verboten viel zu stark.
Allerdings muss die Schule auf der anderen Seite keine Räumlichkeiten für weltanschaulich Praktiken zur Verfügung stellen. Sie muss vielmehr dafür sorgen, dass nicht unterschiedliche Gruppen Druck auf andere oder auch die Mitglieder der eigenen Gruppe ausüben, wie die sich zu verhalten hätten. Also wirklich eine persönliche Entscheidungsfreiheit der Schüler innerhalb der Schule garantieren.
RAmen!
🤔
Weiß jemand, wo ich den Passierschein a38 herbekomme?
Na klar: Schalter eins, Korridor links, letzte rechte Tür.