Das OLG Brandenburg hat uns die Anerkennung als Weltanschauungsgemeinschaft versagt. Ganz wesentlich war dafür ein Teil des §2 unserer Satzung, in dem wir beschreiben, wie wir die Religionssatire des Fliegenden Spaghettimonsters nutzen, um unsere Weltanschauung unter die Leute zu bringen.
Warum es den §3, in dem wir ganz klar unsere verbindlichen Werte beschreiben, nicht berücksichtigt hat, war mir in der mündlichen Verhandlung ein Rätsel. Immerhin steht dort klar und deutlich: „Wertebildung und Umsetzung
(1) Die Vereinsmitglieder richten ihre Ethik an den 8 Am Liebsten Wäre Mirs und den 10 Angeboten des evolutionären Humanismus aus.“
Nun, nachdem ich die schriftliche Urteilsbegründung gelesen habe, weiß ich warum. Die haben doch tatsächlich einen genialen Trick gefunden und den evolutionären Humanismus zur Satire erklärt. So steht es auf Seite 19 der Begründung:
„Mit diesen, der Satire wesenseigenen Mitteln der Übertreibung, Verzerrung und Verfremdung verwendet der klagende Verein auch den Grundlagen religiöser (christlicher) Ethik entlehnte Begriffe wie „10 Angebote“ (des evolutionären Humanismus) und „Evangelium“ (des Fliegenden Spaghettimonsters).
Auch das „Glaubensbekenntnis“ und das gleichfalls offenkundig dem christlichen „Vaterunser“ nachgebildete und verfremdete „Monsterunser“….haben eindeutig satirischen Inhalt. “
Stark, oder?
Michael Schmidt-Salomon, der „Schöpfer“ der 10 Angebote, muss jetzt also nicht mehr nur als Philosoph, sondern auch als Satiriker gesehen werden. 🙂
Noch etwas ist mir in der Urteilsbegründung sauer aufgestoßen:
“ Dass die Mitglieder des klagenden Vereins „keine Dogmen“ kennen und „ihre gefundenen Einstellungen und Festlegungen immer wieder an der sich ändernden Realität“ überprüfen und anpassen, „wenn neue Erkenntnisse und Erfahrungen das erfordern“, rundet das Bild, dass es dem klagenden Verein an einem Bekenntnis zu einer gemeinsamen Weltanschauung fehlt…ab.“
Genau das ist ja das Prinzip des evolutionären Humanismus, dass er nicht ewig und festgefügt ist, sondern sich ständig weiter entwickelt.
Diese Weiterentwicklung soll ein Hindernis sein, um als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt zu werden?
Nur wer klare Dogmen hat, kommt dafür in Frage?
Es wäre schlimm, wenn das tatsächlich die aktuelle Rechtslage wäre und wenn doch, wäre es höchste Zeit, das zu ändern.
Genau daran arbeiten wir.
Auf zum Bundesverfassungsgericht.
Ein weiterer Baustein zu dem Trauerspiel, dass sich für gebildet und eloquent haltende Menschen in hochrangigen Berufen nicht den Schimmer einer Ahnung von grundlegenden weltanschaulich-philosophischen Diskursen und Positionen haben. Ich begegne als Kritiker pseudomedizinischer Mittel und Methoden ja immer wieder dem Vorwurf, ein primitiver Materialist zu sein. (Mir ist ein Rätsel, woher all diese Leute mich kennen…) Aber was hier in der Urteilsbegründung abgeliefert wird -unter dem berühmten Deckmantel der Rechtsordnung- ist nun wirklich materialistische Sicht schlichtester Art, ein "Kann nicht sein" ohne jeden Hintergrund, ohne jede Reflexion. Das ist traurig.