Freitags 10:00 Uhr ist Nudelmesse. Das weiß jeder.

Am gestrigen Freitag war 10:00 Uhr auch Berufungsverhandlung vor dem Brandenburgischen Oberlandesgericht in Brandenburg an der Havel. Da musste ich natürlich hin. Wie immer, wenn ich nicht selbst kann, hat halt jemand anderes die Messe gehalten. Dieses Mal Elli Spirelli, und das war gut so. Sonst hätten die Besucher oben vor verschlossener Tür gestanden.

In Brandenburg ging es erst mal merkwürdig los. Beim Betreten des Gerichtsgebäudes wurde, gegen alle Gepflogenheiten, unser Rechtsanwalt Dr. Rath kontrolliert. Das kann nichts damit zu tun haben, dass sich rumgesprochen hätte, wir Pastafari sind Piraten und traditionell schwer bewaffnet, denn er selbst ist ja keiner.

Vertreten hat er uns aber wie immer hervorragend. Das sehr gut vorbereitete Gericht hat zunächst tief gehend seinen momentanen Standpunkt erläutert. Es wurde schnell klar, das Urteil des LG Frankfurt war auf Sand gebaut. Kein Wunder, wir hatten damals alle den Eindruck, dort ist es der Einzelrichterin nur darum gegangen, die Sache möglichst schnell durch eine Formalie vom Tisch zu haben.

Die Kammer in Brandenburg kam zu dem Schluss, im Endergebnis liefe alles darauf hinaus, ob wir eine Weltanschauungsgemeinschaft sind oder nicht. Um das zu bewerten, hatte es sich auf den Paragraphen 2 unserer Satzung bezogen. Nach diesem wären wir nur eine Gruppe, die sich gegen andere Anschauungen richtet, aber selbst keine eigenen habe.

Deshalb wäre die Klage abzuweisen, wenn wir nicht gute Gründe vorbringen könnten, die dagegen sprächen.

Diese Gründe haben wir vorgebracht. Das offensichtlich so überzeugend, dass die Kammer doch erst noch einmal intensiv beraten muss. Das Urteil wurde nicht, wie nach der eingehenden ausführlichen Erläuterung erwartet, für den Nachmittag angekündigt.
Erst am 02. August wird es so weit sein.
Was wir als ganz klaren Zwischenerfolg für uns gewertet haben, auch wenn natürlich immer noch die Ablehnung unseres Antrags möglich ist. Aber erst einmal konnte das abgewehrt werden.

Um so größer war mein Erstaunen, als ich, wieder zu Hause angekommen, in ersten Meldungen lesen musste: Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters ist keine Weltanschauung. Das teilweise sogar unter dem Stichpunkt „Urteil:“

Vor Ort am Gericht waren nur, was wohl an dem G 20 in Hamburg lag, der hpd, der rbb und ein Dokumentarfilmer, der Aufnahmen für einen Film über das europäische Pastafaritum machte.
Die Meldungen konnten also nur ihren Ursprung über dpa haben. Ein Anruf dort erbrachte, die hatten mit dem Gericht gesprochen und darauf ihren Kurzbericht aufgebaut.

Die Pressesprecherin dort hatte uns wohl wenig Chancen gegeben, was später auch aus einem Bericht bei Brandenburg Aktuell hervorging. Das hatten dann einige Medien noch mal verschärft und uns in ihren Überschriften bereits abgeurteilt. Später, im Text wurde, dann zwar alles wieder richtig gestellt, aber es sind diese Überschriften, die in der Öffentlichkeit hängen bleiben werden.

Der hpd titelt sachlich: Noch kein Urteil im Schilderstreit. Der war ja auch vor Ort und da hatte ich nichts anderes erwartet. Überrascht war ich von katholisch.de wo ebenfalls sachlich gefragt wurde:
Bleiben Nudelmesse-Straßenschilder verboten? 

Einen guten Vorbericht gab es beim rbb: Der endlose Streit um die Nudel und auch mit dem Titel des Nachberichts kann ich leben: Es sieht nicht gut aus für die „Pastafari“.  Bis auf die Anführungsstriche natürlich.

Tja, ob es wirklich so schlecht steht um unser Anliegen?
Ich sehe es nicht so. Auf Facebook schrieb jemand: Ihr gewinnt doch sowieso. Entweder den Prozess oder gesellschaftliche Wirkung. Stimmt, aber beides wäre auch nicht schlecht.

Wichtig war vor allem, dass sich das Gericht wirklich intensiv mit der Problematik Weltanschaung auseinander gesetzt hat. Das eröffnet sehr wahrscheinlich die Möglichkeit, bei Abweisung unserer Berufung gleich weiter zum Bundesgerichtshof zu gehen.

Na, das wäre doch was. 🙂

Einen Sieg haben wir jetzt schon erreicht. Dass Weltanschauungsgemeinschaften das gleiche Recht auf solche Schilder haben, wurde vom Gericht auch so gesehen.

Na, das ist doch schon was. 🙂

Bis demnächst.