Das Wappen der Stadt Templin, dass sich hier befand, wurde auf deren Wunsch entfernt. |
Die gute Nachricht: Im Rathaus von Templin liest man unsere Website.
Die schlechte Nachricht: Man tut es nicht richtig.
Anders kann ich mir jedenfalls den Brief nicht erklären, der jetzt von dort kam.
Die erwähnte Anlage war nicht dabei, aber es dürfte sich darum handeln.
Das ist aber nicht unsere Website, sondern ein Artikel auf unserer Website. Ein Artikel, in dem es um Templin geht und in dem deshalb das Templiner Wappen gezeigt wird. Das soll verboten sein?
Wenn jemand ein Wappen einer Gebietskörperschaft irgendwo in seiner Seite unterbringt, im Impressum oder sonst wo, wo es immer sichtbar ist und den Eindruck erweckt, diese Seite wäre irgendwie mit von der Stadt getragen, ist das bedenklich und zu Recht verboten.
Wenn es aber um einen Artikel über diese Gebietskörperschaft geht, oder um einen über Wappen oder sonst einen Artikel, in dem das Wappen nur zur Illustration eben dieses Artikels dient, dürfte das nach meinem Rechtsempfinden nicht verboten sein.
Nun wäre es kein Problem, einfach ein anderes Bild zu nehmen. Die Stadt ist uns immerhin bei den Nudelmessenhinweisschildern sehr entgegen gekommen. Allerdings vermute ich gerade deshalb, wer diese Forderung erhoben hat, hat einfach nicht verstanden, was ich oben beschrieben habe. Wenn der Artikel gerade ganz oben in der Postingliste steht, kann schon mal der Eindruck entstehen, das wäre direkt auf der Seite. Dann sollte man ihn aufklären und alles beim Alten lassen.
Liege ich mit meiner Ansicht aber überhaupt richtig? Ist jemand unter euch, der sich da vielleicht besser auskennt? Bis zum 22.02.2016 haben wir ja noch Zeit, das zu klären. Es wäre schön, wenn ihr da mit helft.