Den ersten Schritt hat Dr. Rath, unser Anwalt, auch schon getan und fristgemäß die Nichtzulassungsbeschwerde beim Oberverwaltungsgericht Potsdam eingereicht. Nun haben wir noch einen Monat Zeit, die Begründung gut vorzubereiten und nachzureichen. Sobald die fertig ist, werden wir die wichtigsten Passagen online stellen. Wir haben schon einiges zusammen getragen und sind insgesamt zuversichtlich.
Wann dann die Antwort vom OVG kommen wird, lässt sich schwer sagen. Ein anderer Termin steht aber schon. Am 06.04.2016 wird am Landgericht Frankfurt wegen der Nudelmessenhinweisschilder verhandelt. Zur Erinnerung: Der Landesbetrieb Straßenwesen hatte uns als Weltanschauungsgemeinschaft anerkannt und wollte uns deshalb die Genehmigung erteilen, genau wie die Kirchen an eigenen Masten auf Gottesdiensthinweisschilder unsere Nudelmesse anzuzeigen.
Das von der Schwester einer Bischöfin und Mitglied des Rats der EKD geleitete Kulturministerium wies den Betrieb jedoch an, uns diese Genehmigung zu verweigern. Obwohl der zu einem ganz anderen Ministerium gehört.
Diese Angelegenheit ist sehr vielschichtig und die Verhandlung dürfte ziemlich spannend werden.
Noch eine gute Nachricht habe ich. Eine, die besonders für alle Spender wichtig ist. Der neue Freistellungsbescheid des Finanzamtes ist eingetroffen. Beiträge und Spenden können also weiter von der Steuer abgesetzt werden. Bei Spenden bis 200,- Euro reicht es, den Zahlungsbeleg einzureichen. Manchmal wird noch der Freitstellungsbescheid nachgefragt, weshalb ich den gleich mit hier veröffentliche.
An dich, Ragna, noch eine Bitte. Las uns irgendwie deine Adresse zukommen, damit ich dir eine Spendenquittung schicken kann. Bei dir reicht der Einzahlungsbeleg nicht. Mir bleibt nur die Hoffnung, dass du das selbst liest oder jemand der dich kennt aufmerksam macht. Eine Mail an info-at-pastafari-punkt-eu reicht schon.