Innerhalb kürzester Zeit wurden unsere Nudelmessenhinweisschilder
umgehängt, übermalt und überklebt. Wir loben nun 100 Euro Belohnung für
sachdienliche Hinweise, die zur Ergreifung des Täter bzw. der Täter
führen, aus.

Gleichzeitig hat unser Anwalt Dr. Rath Strafanzeige
bei der Staatsanwaltschaft Neuruppin erstattet. Die ist so ausführlich
begründet, auch, was die Zurückweisung des angeblichen „parodistischen
Konstrukts“ und die Kennzeichnung der Sachbeschädigung als religiös
motivierte Straftat betrifft, dass ich sie euch nicht vorenthalten
möchte. So gesehen ist das Wort zum Freitag heute wieder ein
Gastbeitrag. 😉

Strafanzeige

gegen
einen oder mehrere unbekannte Täter wegen des Verdachts der
Sachbeschädigung und aller weiter in Betracht kommenden Straftaten,
nachdem die Gottesdiensthinweistafeln meiner Mandantin am Ortseingang
von Templin am 5.12.2014 und zwischen dem 15.1. und dem 17.1.2015
zwei Mal beschädigt wurden.
Gleichzeitig
stelle ich für meine Mandantin
Strafantrag.

Begründung:
Die
Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland e.V. ist eine
Weltanschauungsgemeinschaft, deren Ziel ist es ist, humanistische
Werte zu vermitteln. In der Abgrenzung zu anderen Religions- und
Weltanschauungsgemeinschaften bedient sie sich auch des Mittels der
Satire, woraus gern der falsche Schluss gezogen wird, es handele sich
nur um ein parodistisches Konstrukt. Diesen Irrtum kann jeder
durch Lesen der Satzung selbst aufklären. Als satirisch-kritische
Religion sieht sich meine Mandantin völlig gleichberechtigt mit
anderen Weltanschauungen und Religionen. Ihr Ziel ist die Förderung
wissenschaftlicher Weltanschauungen, ihre „Religion“ ist das Mittel, um
dies zu erreichen. Humanistische Werte sind die Grundlage vieler
Weltanschauungsgemeinschaften. Insoweit verweise ich auf die Satzung
der Kirche (www.pastafari.eu).

In
Templin befindet sich auch das Gottesdienstgebäude, die
PAZ-Gedächtniskirche, in der jeweils freitags um 10.00 Uhr eine Messe in
Form einer „Nudelmesse“ gefeiert wird. Auf diese
Veranstaltung wollte meine Mandantin genauso hinweisen, wie es auch
die katholische oder evangelische Kirche an jedem Ortseingang in
Deutschland für ihre Gottesdienste machen.
1.
Im
November 2014 beantragte die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters
Deutschland e.V. die Genehmigung, Gottesdiensthinweistafeln für ihre
religiösen Veranstaltungen am Ortseingang von Templin aufhängen zu
dürfen. Die Erlaubnis wurde erteilt.. 
……..
Die
Gottesdiensthinweistafeln sind seitdem Gegenstand intensiver
Auseinandersetzungen in der Gemeinde Templin und in den Medien. Die
Schilder selbst wurden seit dem ersten Aufstellen zweimal umgehängt
und zwei Mal beschmiert bzw. beschädigt. Ein religiös motivierter
Tathintergrund liegt nahe.
Nach
Erteilung der Genehmigung ließ meine Mandantin vier
Gottesdiensthinweistafeln …anfertigen, um sie dort zu installieren.
……
Anschließend
brachte meine Mandantin die Schilder entsprechend der Genehmigung
unter den bereits vorhandenen Gottesdiensthinweisschildern der
Amtskirchen an. Es dauerte nicht lange, dann waren die Schilder
erstmalig verschwunden.
2.
Für
das Verschwinden der Schilder am 1.12.2014 war die Straßenmeisterei
verantwortlich, die von der erteilten Erlaubnis (angeblich) nichts gewusst hatte.
Die Hinweistafeln wurden am 2.12.2014 zurückgegeben (allerdings
erst, nachdem bereits Ersatz gekauft wurde). Zu diesem Zeitpunkt
hatte meine Mandantin bereits Strafanzeige wegen Diebstahls
erstattet. Damit beschäftigte sich das Verfahren 311 Ujs 109/15 der
StA Neuruppin. Das Verfahren wurde eingestellt, weil kein Täter zu
ermitteln war. Tatsächlich hatte der Vorsitzende Rüdiger Weida die
Anzeige bereits vorher zurückgezogen, nämlich nachdem die
Hinweisschilder wieder aufgetaucht waren. Vorsätzliches Handeln im
Sinne von § 242 StGB wollte er den Mitarbeitern der Straßenmeisterei
nicht unterstellen. Die Schilder wurden wieder an den selben Masten
angebracht.
Kurz
darauf, am 8.12.2014, waren die Hinweisschilder wieder verschwunden.
Dieses Mal hatten unbekannte Täter alle vier Schilder unter den
Gottesdiensthinweistafeln der Amtskirchen entfernt und an anderen
Schildermasten montiert. Anzeige erstattete meine Mandantin nicht.
Nach einer Absprache mit dem Bürgermeister der Gemeinde Templin
durften die Hinweisschilder an gemeindeeigenen Masten angebracht
werden (und nicht mehr unter den Hinweisschildern der anderen
Kirchen). Dort befinden sie sich auch heute noch.
Die
Rechtsfrage, an welchem Mast die Hinweisschilder tatsächlich
aufgehängt werden dürfen, ist Gegenstand einer juristischen
Auseinandersetzung mit dem Landesbetrieb Straßenwesen, was für
dieses Verfahren ohne Relevanz ist.
3.
Bereits
zuvor, am 5.12.2014, musste meine Mandantin feststellen, dass 2 ihrer
vier Hinweistafeln mit schwarzem Filzmaler beschmiert worden waren.

….

Etwa
einen Monat später, zwischen dem 15.1. und 17.1.2015 musste meine
Mandantin feststellen, dass drei Hinweistafeln mit rotem Klebeband
durchgestrichen“ waren. Es handelte sich um die Schilder
an der Lychener Straße, der Prenzlauer Allee und der Zehdenicker
Straße. Ein Klebeband mit der Aufschrift „Vorsicht Glas
war schräg über das gesamte Schild geklebt.

……

4.
Die
vom Landesbetrieb Straßenwesen in Brandenburg am 18.11.2014 erteilte
Erlaubnis führte zu erheblicher Unruhe unter den Amtskirchen in
Templin (und hat bis heute ein starkes mediales Echo). Auf die
beigefügten Leserbriefe und E-Mail-Reaktionen u.a. des katholischen
Gemeindereferenten Reiner Vedder verweise ich (Anlagenkonvolut A 6).
Es
liegt auf der Hand, dass die dort genannte „Verletzung
religiöser Gefühle

(Leserbrief Templiner Zeitung) die Sachbeschädigungen begünstigt
haben können. Als ausgeschlossen erachte ich, dass es sich um Taten
und Schmierereien Jugendlicher handeln könnte. Denn nur die
Hinweistafeln der Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschland
e.V. wurden beschädigt, die weiteren Gottesdiensthinweistafeln der
anderen Kirchen blieben bei beiden Taten (5.12.2014 und
15.-17.1.2015) unversehrt. Das ist sicher kein Zufall, sondern lässt
auf eine religiös motivierte Straftat schließen. Dazu kommt, dass
der oder die Täter jeden Ortseingang von Templin aufsuchen mussten,
um die Schilder zu beschmieren oder zu überkleben. Einen solch
erheblichen Aufwand betreiben keine Jugendlichen, die nur randalieren
wollen. Vielmehr ist von gezielten Taten auszugehen, die sich gegen
das Aufstellen der Gottesdiensthinweisschilder durch meine Mandantin
richten.
Rechtlich
stellen sich die Beschmierungen bzw. das Bekleben der
Gottesdiensthinweisschilder als Sachbeschädigung gem. § 303 Abs. 2
StGB dar. Dass die unbekannten Täter sich unbefugt an fremdem
Eigentum meiner Mandantin vergriffen haben, steht außer Frage. Es
handelt sich in beiden Fällen um die Veränderung des äußeren
Erscheinungsbildes (vgl. Fotos). Die Veränderungen waren auch nicht
unerheblich und nicht nur vorübergehend. Die Schilder mussten zur
Reinigung vorübergehend entfernt werden. Vor allem bei dem Bekleben
mit Klebeband mussten die Reste des Klebers mittels eines
Lösungsmittels in stundenlanger Arbeit von den drei betroffenen
Tafeln entfernt werden.
Ich
bitte um Aufnahme der Ermittlungen und Mitteilung des Aktenzeichens,
damit beizeiten Akteneinsicht beantragt werden kann.
Mit
freundlichen Grüßen
Rechtsanwalt
Dr. Rath