Diese Pressemitteilung habe ich an verschiedene Zeitungen geschickt.
Bitte tragt auch ihr dazu bei, sie zu verbreiten. Schickt sie an euch bekannte Journalisten und teilt sie auf in den sozialen Medien.

1. Erneut Vandalismus an unseren Nudelmessenhinweisschildern.

Infos unter http://www.pastafari.eu/index.php?artnr=47914505

2. Unzulässige Einflussnahme der brandenburger Kultusministerin auf die
Entscheidung einer Behörde?

In einem Gespräch mit dem Templiner Bürgermeister Tabbert und Vertretern
des Landesbetriebs Straßenwesen im Dezember wurde mir von letzteren
mündlich die Genehmigung zur Aufstellung eigener Masten für unsere
Nudelmessenhinweisschilder erteilt und die schriftliche Ausfertigung in
kurzer Zeit zugesichert. Ausdrücklich nicht als Religions-, sondern als
nach dem GG gleichberechtigte Weltanschauungsgemeinschaft.

Am 15.01.2015 meldet KNA, die Ministerin erklärt, künftig werden keine
Nudelmessenhinweisschilder mehr genehmigt.

Am 16.01.2015 erklärt das Kultusministerium auf Anfrage des rbb, die
jetzt hängenden Schilder müssten abgenommen werden.

Am 17.01.2015 vormittags erklärt der zuständige Sachbearbeiter beim
Landesbetrieb Straßenwesen auf meine Anfrage,  die Genehmigung läge
bereits schriftlich vor und müsste nur noch versandt werden.

Am 17.01.2015 nachmittags teilt dessen Vorgesetzter Bürgermeister
Tabbert mit, der Landesbetrieb Straßenwesen werde keine schriftliche
Genehmigung ausstellen.

Da die Feststellung des Kultusministeriums, unsere Kirche wäre keine
Religionsgemeinschaft, für diese Entscheidung unerheblich ist, s.o., ist
eine weltanschaulich motivierte Einflussnahme des Kultusministeriums
nicht auszuschließen.

Die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters Deutschlands wir dazu
Akteneinsicht beantragen und wegen der Verweigerung der schriftlichen
Genehmigung durch den Landesbetrieb den Rechtsweg einschlagen.

Die Stadt Templin hält sich an die getroffene Vereinbarung. Die bereits
an ihren Masten hängenden Hinweisschilder dürfen bis zum Ende des
Rechtsstreits dort hängen bleiben.

Ausführliche Informationen im Anhang

Rüdiger Weida

Vorsitzender KdFSMD e.V.

Anhang



Am 18.11.2014 erhält die Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters
Deutschland e.V. (KdFSMD e.V.) vom Landesbetrieb Straßenwesen die
Erlaubnis zum Anbringen unserer
Gottesdiensthinweisschilder.
Telefonisch wird abgesprochen, dass
die mit an die Masten kommen, an dem schon die anderen hängen.


Templiner Kirchen beschweren sich. Auf Initiative des Bürgermeisters
Templins, Herrn Tabbert, wird versucht, eine einvernehmliche Lösung
zu finden. Dazu wird ein Gespräch mit dem Landesbetrieb
Straßenwesen, dem Bürgermeister und mir zum 09.12.2014 vereinbart.
– Am
08.12.2014 berichtet der rbb von einer kleinen Anfrage der
religionspolitischen Sprecherin der SPD an den Landtag. Gefragt wird
u.a., ob die KdFSMD eine Religionsgemeinschaft sei. Ein vom rbb
befragter Religionswissenschaftler und Dekan bejaht das vor der
Kamera.


Bei dem Gespräch am 09.12.2014 sind anwesend:
Herr Tabbert,
Bürgermeister Templin
Herr Heyne, Herr Benedix und Herr Thiedig,
alle Landesbetrieb Straßenwesen
Herr Weida, Vors. KdFSMD
e.V.

Herr Bendix überreicht Herrn Weida ein Schreiben, das er
als Aufhebung des Bescheides vom 18.11.2014 deklariert.
Herr Weida
erklärt, Widerspruch einzulegen.
Herr Tabbert bietet an, die
Schilder kostenlos an Masten der Stadt zu hängen.
Herr Weida
lehnt ab. Er möchte keine Werbeschilder, sondern
Gottesdiensthinweisschilder.
Herr Heyne erklärt, die KdFSMD wäre
keine Religionsgemeinschaft.
Herr Weida erklärt, ein
Religionswissenschaftler sähe das anders und verweist auf die
Sendung des rbb. Das wäre im übrigen unwichtig, denn die KdFSMD
versteht sich seit ihrer Gründung als Weltanschauungsgemeinschaft
und hat das auch in ihrer Satzung festgeschrieben.
Weltanschauungsgemeinschaften sind lt. Grundgesetz mit
Religionsgemeinschaften gleichberechtigt. Zusätzlich werden in der
entsprechenden Verordnung Glaubens- und Weltanschauungs-richtungen
ausdrücklich gleichgestellt.

Es wird vereinbart:

Der
KdFSMD e.V. bekommt einen neuen Bescheid, in dem ihm als
Weltanschauungsgemeinschaft Nudelmessenhinweisschilder nach der
Richtlinie für das Aufstellen von Hinweisschildern auf
Gottesdienste genehmigt werden.
Diese kommen an eigene Masten,
die im Abstand von ca. 20 m vor oder hinter denen der
Religionsgemeinschaften stehen.
Weiter bekommt er die
Genehmigung, lt. Verordnung Zusatzschilder mit dem Namen „PAZ –
Gedächtniskirche“ unter den Nudelmessenhinweisschildern
anzubringen.

Es wird zugesichert, den Bescheid kurzfristig zu
erstellen.
Herr Weida verpflichtet sich im Gegenzug, dafür bis zu
zwei Wochen keinen Widerspruch gegen die eventuelle Aufhebung des
alten Bescheides einzulegen.

Herr Tabbert erklärt für die
Stadt, dass die Nudelmessenhinweisschilder bis zur Aufstellung
eigener Masten an Masten der Stadt hängen können.
Herr Weida
erklärt sich bereit, die am nächsten Tag von den Masten der
Religionsgemeinschaften ab und an diese Masten anzumontieren.



Am 22.12.2014 legt die KdFSMD Widerspruch gegen die Rücknahme der
Genehmigung vom 18.11.2014 ein.


Am 23.12.2014 ruft Herr Weida Herrn Bendix an und teilt ihm mit, dass
der Widerspruch nicht bearbeitet werden braucht, falls die im
Gespräch vom 19.12.2014 erteilte mündliche Genehmigung auch noch
schriftlich eingeht. Herr
Benedix erklärt, das ginge in Ordnung, es habe nur
urlaubsbedingt
Verzögerungen gegeben und liest Teile des bereits gefertigten
Schreibens vor. Es werde allerdings erst in der ersten oder zweiten
Neujahrswoche werden.
– Am
15.01.2015 meldet die Katholische Nachrichten Agentur:
Potsdam
(KNA) Die „Kirche des fliegenden Spaghettimonsters“ darf in
Brandenburg keine weiteren Hinweisschilder für ihre „Nudelmessen“
aufstellen. Das erklärte Brandenburgs Kultusministerin Sabine Kunst
(SPD) in einer Antwort auf eine „Kleine Anfrage“ der
SPD-Landtagsfraktion, die der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA)
vorliegt. Das Ministerium räumte ein, dass entsprechende Schilder in
Templin auf Grundlage der „Richtlinie für das Aufstellen von
Hinweisschildern auf Gottesdienste und sonstige regelmäßige
religiöse Veranstaltungen von Kirchen und sonstigen
Religionsgemeinschaften“ vom Landesbetrieb Straßenwesen
genehmigt worden waren. Die Richtlinie des Bundesverkehrsministeriums
gestattet Kirchen und Religionsgemeinschaften, am Straßenrand mit 75
mal 75 Zentimeter großen Hinweisschildern für ihre Gottesdienste zu
werben. Da es sich bei der „Kirche des fliegenden
Spaghettimonsters“ aber nicht um eine Religionsgemeinschaft,
sondern um eine „Religionsparodie ohne ernsthafte religiöse
Substanz“ handele, werde der Landesbetrieb künftig keine
weitere Genehmigung für die Aufstellung von Hinweisschildern
erteilen, erklärte Kunst. mit/kws/pko

– Am 16.01.2015
berichtet die Märkische Oderzeitung, der Nordkurier und Brandenburg
Aktuell.
Letztere fragen im Brandenburger Kultusministerium nach,
was die Meldung konkret bedeutet. Ein Ministeriumssprecher erklärt,
die Schilder müssten abgenommen werden.

– Am 17.01.2015
vormittags ruft Herr Weida deshalb bei Herrn Benedix an. Dieser
erklärt, er wüsste davon nichts. Er hätte zwei Schreiben fertig,
eins an den Bürgermeister Templins, in dem die Genehmigung zum
Aufstellen der Nudelmessenhinweisschilder erteilt und die konkreten
Standorte benannt werden, ein weiteres, in dem dem KdFSMD e.V.
mitgeteilt wird, dass gegen die Rücknahme des Bescheides kein
Widerspruch möglich wäre.
Herr Weida macht klar, dass er das
anders sieht und erklärt sich auch mit der Art und Weise der
Erteilung der neuen Genehmigung nicht einverstanden, da diese nicht
der mündlichen Genehmigung vom 09.12.2014 entspricht, sondern
nach der Richtlinie für Werbeschilder erfolgte. Herr Benedix
will das Herrn Heyne mitteilen, der noch abwarten möchte, was in
Potsdam passiert. 

– Am 17.01.2015 nachmittags ruft Herr Heyne
bei Bürgermeister Tabbert an und teilt diesem mit, dass sich der
Landesbetrieb Straßenwesen nicht mehr an die Zusage vom 09.12.2014
halten und es keine Genehmigung, egal welcher Art, geben wird.

Der
Kirche des Fliegenden Spaghettimonsters e.V. kündigt an, nunmehr den
Rechtsweg zu beschreiten.

Bürgermeister Tabbert erklärt für
Templin, dass sich die Stadt an die Vereinbarung halten wird und die
Schilder bis zur endgültigen rechtlichen Klärung an den Masten der
Stadt hängen können.