…im Kampf um weltanschauliche Gleichberechtigung

Wie bereits
berichtet
, hat die Stadt Templin sich geweigert, die piratige
Kopfbedeckung der Pastafari auf dem Passfoto für den Personalausweis
zu akzeptieren. Das führte zu einer Klage, die wir unterstützen und
die der Kläger, Rüdiger Weida, wie folgt begründet hat:

Als
Vorsitzender der gemeinnützigen Kirche des Fliegenden
Spaghettimonsters Deutschland e.V. fühle ich mich ganz besonders
verpflichtet, unserem Gebot des Tragens von Kopfbedeckungen aus
unserem Evangelium nachzukommen und trage diese regelmäßig in der
Öffentlichkeit. Unsere Kirche versteht sich laut Satzung als
Weltanschauungsgemeinschaft und hat entsprechend Anspruch auf
Gleichbehandlung mit Religionsgemeinschaften.




Es wurde von der
Stadt Templin nicht geprüft, ob so unseren Mitgliedern grundsätzlich
die Möglichkeit eingeräumt werden muss, auch auf Lichtbildern im
Ausweis diese Kopfbedeckungen, hier ein Tuch mit Piratenfisch, zu
tragen. Der Hinweis, ein eingetragener Verein wäre (grundsätzlich)
keine Religionsgemeinschaft, ist falsch und wird in der Praxis durch
die Islamvereine widerlegt.

Auch die Begründung der fehlenden
Verpflichtung ist falsch. Diese ergibt sich zum einem aus dem
„Evangelium des Fliegenden Spaghettimonsters“, zum anderen
ist das Religions- bzw. Weltanschauungsrecht ein Individualrecht.
Deshalb kann es nicht auf eine solche generelle Verpflichtung
ankommen, sondern nur darauf, in wie weit sich der betreffende
Einzelne zum Tragen verpflichtet fühlt. Auch hier kann der Islam als
praktisches Beispiel gelten. Die von der Stadt eingefügten
Unterstellungen über angebliche Absichten sind unzulässig und haben
in ihrer Begründung nichts zu suchen.“

Da
es eher selten ist, dass Kommunen sich in solchen Fällen einen
Anwalt nehmen, hatten wir damit gerechnet, mit den Gerichtskosten von
438,- Euro auszukommen, denn unsere eigenen Kosten für Fahrten,
Porto usw. tragen wir natürlich selbst.
Nun hat sich die
Stadt jedoch einen Anwalt genommen. Einen sehr guten sogar, der auch
am Bundesverwaltungsgericht als Richter arbeitet. Das kann richtig
teuer für uns werden.
Deshalb bitten wir euch uns zu helfen,
unsere Kriegskasse für die 1. Instanz aufzufüllen. Dazu haben wir
auf Helpedia eine Spendenaktion gestartet. Dort einfach auf „Spende jetzt“ klicken, Namen und evtl. Kommentar eingeben und am Ende mit Paypal oder Sofortüberweisung bezahlen. http://www.helpedia.de/spenden-aktionen/gleichberechtigt_handeln 

Wer möchte, kann natürlich auch gern direkt auf unser Konto überweisen:

Inhaber: Kirche des FSM                       
Kontonr.:  120688979                           
BLZ:        15091704                             
IBAN:       DE06 1509 1704 0120 6889 79
BIC:         GENODEF1PZ1                    
VR-Bank Uckermark-Randow e.G.            

Sollte
es, was anzunehmen ist, in die nächste Instanz gehen, hoffen wir,
einen der säkularen Verbände mit ins Boot holen zu können. Auch
über die Möglichkeit, eventuell gegen Exklusivrechte den Fall durch
eine Zeitung finanzieren zu lassen, denken wir nach. Allerdings wäre
der Kreis derer, denen da eine einigermaßen objektive
Berichterstattung zuzutrauen ist, doch recht klein.
Bitte
unterstützt uns nicht nur durch eure konkrete Spende, sondern teilt
auch die Aktion.
Wir werden nur genug Mittel bekommen, wenn möglichst viele Menschen
von ihr erfahren.

Der Anwalt der Stadt findet, wie mir der
Bürgermeister selbst gesagt hat, diesen Fall sehr interessant und
freut sich auf ihn.
Vielleicht würde das der eine oder andere
Anwalt mit Kenntnissen im Verwaltungsrecht auch so sehen. Da der
Prozess sicher medienwirksam wird, könnte sich so eventuelle einer
finden, der uns sogar kostenlos vertritt. Falls jemand von euch in
dieser Richtung Kontakte hat und vermitteln könnte, wäre das
ebenfalls eine große Hilfe.
Wir setzen auf euch und bedanken
uns schon jetzt.