Es hatte nicht nur mich, sondern auch viele von euch empört, wie mich der Bürgermeister der Stadt Templin vor kurzem abgefertigt hatte, als ich um Beantwortung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde bat.
Ich finde sein Verhalten noch jetzt so skandalös, dass ich nun eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen ihn selbst vorbereitet habe. Die wird morgen sowohl an den Vorsitzenden der Stadtverordnetenversammlung, die ist Dienstherr des Bürgermeisters, und an den Landrat des Kreises Uckermark als zuständige Kommunalaufsicht gehen. Natürlich werde ich auch alle Fraktionsvorsitzenden und einige engagierte Stadtverordnete anschreiben sowie die Lokalpresse informieren.
Hier die
Dienstaufsichtsbeschwerde
gegen den Bürgermeister der Stadt Templin
Am 20.08.2013 habe ich eine Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerde gegen Unbekannt beim Bürgermeister eingereicht. (Anlage 1)
Beide Beschwerden sind getrennt voneinander zu sehen und zu behandeln. Die Fachaufsichtsbeschwerde wurde beantwortet und nun, nach Widerspruch und dessen Ablehnung, zur gerichtlichen Auseinandersetzung. Sie ist hier in keiner Weise beachtlich, es geht ausschließlich um die damalige Dienstaufsichtsbeschwerde.
Auf die erfolgte keinerlei Reaktion, wenn man nicht den Zwischenbescheid auf meinen Antrag zur Ausstellung eines Bundespersonalausweises vom 27.08.2013 als solchen sehen möchte. (Anlage 2)
In diesem wurde ein Ablauf der Antragstellung behauptet, der weit von dem tatsächlichen entfernt war. Deshalb habe ich sofort per Mail (Anlage 3) reagiert und nochmals den wirklichen Verlauf geschildert. Diese Mail wurde auch gelesen, die Lesebestätigung liegt vor.
Dienstaufsichtsbeschwerden sind in angemessenem Zeitraum zu beantworten. Als nach mehr als 4 Monaten die immer noch nicht eingetroffen war, habe ich nochmals an den Bürgermeister geschrieben. (Anlage 4). Die dort geäußerten Bitten, mir den Namen des mir unbekannten, damals handelnden Beamten mitzuteilen, eine Kopie des mir abgenötigtem nachträglichen schriftlichen Antrag mitzuschicken und, vor allem, den tatsächlichen Sachverhalt klar zu stellen halte ich nach wie vor für begründet. Es wäre nur eine Selbstverständlichkeit, denen nachzukommen.
Deshalb war die Antwort des Bürgermeisters für mich ein echter Schock. (Anlage 5)
Es darf nicht sein, dass ein Bürgermeister, wenn er nach 4 Monaten eine Dienstaufsichtsbeschwerde beantwortet, lediglich ohne jede Begründung mitteilt, die wäre unbegründet.
Es darf nicht sein, dass ein Bürgermeister dabei verkündet, es sei in dieser Sache kein Schriftwechsel mehr geplant.
Es darf nicht sein, dass ein Bürgermeister begründete Bitten mit Verweis auf eine mögliche Akteneinsicht in einem Verfahren, das mit der Dienstaufsichtsbeschwerde nichts zu tun hat, zurückweist und weder den Namen des handelnden Beamten nennt, noch eine Kopie der sicher vor dem Versand der Originalakten gemachten Kopie meines handschriftlichen Antrages aushändigt.
Da ich den vor Ort ohne Durchschrift ausfüllen musste, habe ich den selbst nicht.
Es darf nicht sein, dass ein Bürgermeisters einen klar rechtswidrig und grob unhöflich handelnden Beamten nicht verpflichtet, sich zu entschuldigen.
Vor allem aber darf es nicht sein, dass ein Bürgermeister dazu beiträgt, einen völlig falschen, im Amt generierten Sachverhalt als tatsächlichen hinzustellen.
Müssen die Bürger zukünftig mit Zeugen ins Rathaus kommen, wenn sie dort Anträge stellen oder andere Angelegenheiten erledigen? Das darf nicht sein.
Deshalb bitte ich Sie um eine entsprechende Bearbeitung meiner Dienstaufsichtsbeschwerde.
Mit freundlichen Grüßen