Nein, das Nudelsieb ist nicht die Kopfbedeckung der Pastafari und ja, wer es trägt macht etwas falsch, denn er  erfüllt nicht unseren Auftrag, die Erderwärmung zu stoppen. Das können nun mal nur Piraten. 
Aber auch die, die das tun, machen das in gutem Glauben und auch ihnen ist ihre Kopfbedeckung heilig. Auch sie trifft es hart, wenn ihre religiösen Gefühle verletzt werden. Auch ich bin echt betroffen, in welch herablassender Art der WDR das tut, wenn dort eine Moderatorin manchem Gläubigen heilige Gegenstände mit einem Nutellabrötchen vergleicht. 

Da gerade der WDR sonst ganz besondere Rücksicht auf religiöse Gefühle nimmt, kann das nur als offener Angriff, als Herabwürdigung unserer Relgion, ja, sogar jeder Religion gewertet werden. Sind wir doch genau so vernünftig und glaubwürdig, sind unsere Riten und unsere Kopfbedeckungen genau so schützenswert wie alle anderen auch. Die sind für uns unverletzlich und heilig, was dieser Sender gemacht hat, also hapam, verboten.

Deshalb gibt es für mich nur eine Antwort: eine

Frage:
Wenn ein öffentlich-rechtlicher Sender, hier WDR 1live, der sehr darauf achtet, andere Religiöse nicht in ihren Gefühlen zu verletzen, das ganz bewusst bei uns macht, dürfen wir den Sender dann noch hören?
Was hat mit der Moderatorin zu geschehen, die diese Blasphemie begangen hat und was mit dem Reporter, der ihr dabei geholfen hat.
Was hat sonst noch zu geschehen?

Antwort:

Wenn ein Sender, egal welcher Art, religiöse Gefühle der Pastafari verletzt, darf dieser nicht mehr gehört werden, egal von wem.
Deshalb hat jeder Pastafari, wenn in einem Empfangsgerät ein solcher Sender gehört wird, dieses sofort auszuschalten. Ist ihm das nicht möglich oder wird das Empfangsgerät wieder eingeschaltet, ist es zu zerstören.
Dabei besteht keine Gefahr, strafrechtlich verfolgt zu werden. Sachbeschädigung aus religiösen Gründen wird in der deutschen Gesellschaft akzeptiert
Des weiteren muss alles unterlassen werden, was diesem Sender die weitere Existenz ermöglicht. Das ist weit zu sehen und schließt alles ein, was dem Sender direkt oder indirekt helfen könnte.

Alle an der Blasphemie beteiligten Personen haben ein Schweigegelübde abzulegen und einzuhalten. Ist ein Pastafari mit ihnen im Raum, hat er das durchzusetzen und ihnen unverzüglich einen Hefekloß in den Mund zu schieben. Ist der nicht vorhanden, können andere Mittel eingesetzt werden.
Das hat auch in dem Fall zu geschehen, wenn diese Personen sich mit ihrem Mundwerk ihren Lebensunterhalt verdienen. Die deutsche Gesellschaft akzeptiert religiöse Notwendigkeiten im Beruf und der Arbeitgeber wird gern eine andere Tätigkeit für die Betroffenen suchen.

Wenn ein öffentlich – rechtlicher Sender religiöse Gefühle der Pastafari verletzt, hat das noch weitere Konsequenzen.
Diese Sender finanzieren sich nicht selbst, sondern über Rundfunkgebühren. Entsprechend der obigen Festlegung alles zu unterlassen, was blasphemischen Sendern die weitere Existenz ermöglicht, dürfen Pastafari diese sogenannten GEZ-Beiträge nicht mehr zahlen.
Gefahr, dass diese Beiträge zwangseingetrieben werden, besteht nicht. Das deutsche Recht erkennt religiöses Recht an und wird das auch mit dieser Pastwa tun.

Erlassen vom pastafarianischen Rechtsgelehrten Bruder Spaghettus am 04.07.2013